Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen geprüfte Mediatorin.
Familienrecht
Frau Petersen ist Fachanwältin für Familienrecht. Durch die zusätzliche Qualifikation als Mediatorin und Erfahrungen aus einer Vielzahl von familienrechtlichen Verfahren, kann sie den Mandanten der Kanzlei SHB neben einer kompetenten Beratung und Mandatsbearbeitung auch immer wieder bei besonders schwierigen familiären Konstellationen helfen. Dazu zählen neben den Scheidungsverfahren, die sie in ihrer täglichen Arbeit betreut, auch kompliziertere Unterhaltsverfahren, Sorgerechts- und Umgangsverfahren und insbesondere Zugewinnauseinandersetzungen. Gerade im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzungen kann sie als Mediatorin immer wieder die betroffenen Familien zu einem für alle Beteiligten der Mediation zufriedenstellenden Ergebnis verhelfen, wobei zudem bei einer Erfolgsquote von über 90% die Beteiligten durch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens sehr viel Geld einsparen.
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
Als Fachanwältin für Medizinrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Petersen im Medizin- und Arzthaftungsrecht, wo sie die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten mit ihrer überragenden Fachkompetenz durchzusetzen vermag.