Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Online-Anfrage. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten bei Ihrem Behandlungsfehler und den bei unserer Beauftragung entstehenden Kosten, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Darüber hinaus geben wir Ihnen eine erste vorläufige Einschätzung zu der Höhe des bei Ihnen gegebenen Schmerzensgeldes, sofern ein Behandlungsfehler zu bejahen wäre.
Wenn Sie uns hier Ihren Sachverhalt schildern sowie Ihre juristischen und medizinischen Fragen, müssen Sie im späteren Telefonat nicht den gesamten Sachverhalt wiederholen, da dieser dem Anwalt dann schon vorliegt.
Selbstverständlich können Sie uns später auch mit einer weitergehenden Prüfung über die Kosten sowie mit der Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung beauftragen. Auch hierfür würden Ihnen keine Kosten entstehen.
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