Im Rahmen Ihrer ärztlichen Behandlung vermuten Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler und möchten sich nun von einem kompetenten Rechtsanwalt für Medizinrecht zunächst über Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Möglichkeiten informieren lassen bzw. Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Medizinrecht, der Sie gegen den behandelnden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus bestmöglich vertreten kann und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft?
Die Kanzlei SHB PartG mbB ist seit vielen Jahren erfolgreich ausschließlich für Patienten im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig. Als geschädigter Patient ist es besonders wichtig, nicht irgendeine rechtliche Beratung zu erfahren, sondern eine besonders kompetente und ehrliche Beratung, um die eigenen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche richtig einschätzen zu können. Wir bieten unseren Mandanten umfangreiche Möglichkeiten an, um eine erste Einschätzung der eigenen Möglichkeiten zu erhalten. Hier kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts zugute.