Berufung im Arzthaftungsprozess bzw. im Medizinrecht
Sie haben ein klagabweisendes Urteil eines Amtsgerichts oder eines Landgerichts erhalten und sind der Ansicht, dass dieses Urteil grobe Fehler enthält und mit einer Berufung erfolgreich anfechtbar ist? Bei der Abfassung einer Berufung im Medizinrecht ist es erforderlich, besonders sorgfältig und präzise die angreifbaren Urteilsgründe herauszuarbeiten, damit der Berufung die größtmöglichen Erfolgschancen hat. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Abfassung von Berufungen und den Erfolgen, die wir hier immer wieder mit der Aufhebung von Urteilen und deren Zurückweisung erzielen, haben Sie in der Kanzlei SHB PartG einen besonders zuverlässigen Partner.
OLG Naumburg
Die Kanzlei SHB führt regelmäßig Berufungen im gesamten Bundesgebiet durch
Kanzleien, die nur unregelmäßig Berufungen verfassen, sind hier letztlich im Nachteil. Gerne bieten wir Ihnen an, das klagabweisende Urteil zunächst auf mögliche Fehler zu prüfen, damit Sie Ihre Erfolgsaussichten für eine Berufung besser einschätzen können. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben entsteht für diese Prüfung eine Kostenpauschale in Höhe von 226,00 €. Diese Gebühren werden, wenn Sie uns mit der Berufung beauftragen sollten, dann mit den Gebühren für das Berufungsverfahren selbst verrechnet. Bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung würde diese die Kosten tragen.
Wir sind im Medizinrecht und in Berufungsverfahren im Medizinrecht in ganz Deutschland tätig und vertreten unsere Mandanten in verschiedenen Verfahren im Medizinrecht. Beachten Sie, dass für die Einlegung der Berufung feste Fristen vorgesehen sind. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils können Sie zunächst die Berufung einlegen. Innerhalb eines weiteren Monats müssen Sie die Berufung begründen. Insgesamt verbleiben daher nur 2 Monate nach Zustellung des Urteils, um eine tiefgreifende Analyse der Fehler des erstinstanzlichen Urteils vorzunehmen.