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Kanzlei SHB

Ihr Partner im Medizinrecht

Schmerzensgeld-Tabelle für Behandlungsfehler

BehandlungsfehlerSchmerzensgeldGericht
fehlerhaft eingesetzte Hüftprothese

25.000,00 €

LG Freiburg 2018
fehlerhafter Einsatz der Hüftprothese
25.000,00 €
Oberlandesgericht Hamm 2017
inkomplette Querschnittslähmung
nach Wirbelsäuleninjektion
80.000,00 €
gerichtlicher Vergleich Landgericht Hamburg
Schwarzer Hautkrebs nicht befundet
104.000,00 €
außergerichtlicher Vergleich
Unterlassene Thromboseprophylaxe
30.000,00 €
außergerichtlicher Vergleich
Gebärmutterentfernung und
Scheidenstumpffixation
30.000,00 € + 1.100,00 € Rente + immaterieller/materieller Vorbehalt
außergerichtlicher Vergleich
Schraubenfehllage im Wirbelkörper

80.000,00 EUR + immaterieller/materieller Vorbehalt
Bei unserer Mandantin wurden bei einer Versteifungsoperation ihrer Wirbelsäule zu lange Schrauben verwendet. Der operierende Arzt hatte diese fehlerhaft ausgewählt und weder intraoperativ in zwei Ebenen noch postoperativ die korrekte Lage der Schrauben durch entsprechende bildgebende Diagnostik geprüft. Daher wurde die Schraubenfehllage leider erst circa 6 Monate nach der Erstoperation erkannt. Die Nervenschädigung war aber so massiv, dass man die Mandantin trotz der bestehenden Risiken für eine Verschlechterung sich zu einer Revisionsoperation entschloss. Die Schmerzen besserten sich daraufhin auch deutlich, blieben aber letztlich dauerhaft bestehen. Die zu langen Schrauben hatten aber bereits eine irrevesible Nervenschädigung mit entsprechend schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursacht. Die Versicherung regulierte mit unserer Hilfe nach einer gutachterlichen Bestätigung des Behandlungsfehlers im Schlichtungsverfahren.

Vergleich
fehlerhafte Krebsdiagnose
durch behandelnden Arzt

3.000,00 €
Der Arzt hatte dem Patienten eine fehlerhafte medizinische Krebs-Diagnose mitgeteilt. Über 3 Monate hatte unser Mandant Todesängste ausgestanden, obwohl er gar keinen Krebs hatte. Der Arzt hatte grob behandlungsfehlerhaft eine fehlerhafte Krebs-Diagnose angestellt. Die Haftpflichtversicherung zahlte ohne weitere Verzögerung ein Schmerzensgeld von 3.000,00 €.

Vergleich
nicht rechtzeitig erkannter Schlaganfall
mit anschließender Halbseitenlähmung

80.000,00 € zzgl. immateriellen Vorbehalt
Bei unserem Mandanten wurde vom behandelnden Arzt ein Schlaganfall grob fehlerhaft für eine Migräne-Attacke gehalten. Der Arzt hat die Verdachtsdiagnose einer transitorischen ischämischen Attacke nicht in Betracht gezogen und damit einen groben Behandlungsfehler geführt. Damit konnte eine Blutverdünnertherapie (Antikoagulation) erst viel zu spät eingeleitet werden, der Dauerschaden einer linksseitigen Halbseitenlähmung konnte damit nicht mehr verhindert werden. Die Versicherung schloss nach unserer Einschaltung einen umfangreichen für den Mandanten sehr guten Vergleich.

Vergleich
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Erläuterung "immaterieller/materieller Vorbehalt"

"immaterieller/materieller Vorbehalt" bedeutet, dass der Anspruchsteller es sich für die Zukunft vorbehält weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei dem "immateriellen Vorbehalt" steht eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, so dass der Anspruchsteller möglicherweise Anspruch auf ein noch höheres Schmerzensgeld (daher immaterieller Vorbehalt) hat und ihm dieser Anspruch im Vergleich zugesichert wird. Beim "materiellen Vorbehalt" behält sich der Anspruchsteller vor, in Zukunft weitere materielle Schadensersatzpositionen,geltend zu machen, also den matieriellen Schaden wie z.B. einen Haushaltsführungsschaden, einen Verdienstschaden oder aber Kosten für Arztbesuche.
Der immaterielle Vorbehalt wird von den Versicherungen bei einem Vergleich nur selten gewährt, denn grundsätzlich wollen die Versicherungen natürlich gerne den Fall vollständig regulieren, so dass sie mit dem Fall in Zukunft keine Berührung mehr haben. Am ehesten erhält man daher den immateriellen Vorbehalt, wenn klar ist, dass ein materieller Vorbehalt vereinbart werden muss, weil nicht absehbar ist, welche materiellen Schäden in Zukunft noch entstehen werden. Gelegentlich kann man aber auch diesen materiellen Schaden für die Zukunft mit einer höheren Einmalzahlung regulieren. Dies hängt leider auch häufig davon ab, welcher Sachbearbeiter auf Seiten der Versicherung tätig ist und wie wichtig es ihm ist, den Fall nicht wieder auf dem Schreibtisch zu haben.

Sinn des Schmerzensgeldes

Ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe soll in erster Linie dem Patienten einen angemessenen Ausgleich für einen erlittenen Gesundheitsschaden geben. So soll ein Patient, der eine fehlerhafte Behandlung von einem Arzt erfahren hat, ein Recht auf Ausgleich seiner Schäden erhalten. Dieses Recht auf einen angemessenen Ausgleich wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt hat also eine Genugtuungsfunktion für den Patienten, gleichzeitig eine angemessene Höhe als Ausgleichsfunktion.

Schmerzensgeldtabelle im Allgemeinen

Die Schmerzensgeldtabelle, die wir hier erstellt haben, ist nur eine kleine Auswahl von Fällen, in denen ein ärztlicher Behandlungsfehler zu einer Haftung des Arztes mit entsprechender Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlung geführt hat. Jeder Fall, in dem ein Behandlungsfehler begangen wurde, ist dabei allerdings für sich zu betrachten und kann für andere Fälle nur ein Indiz sein. Der Sachverhalt eines Behandlungsfehlers unterscheidet sich tatsächlich von Fall zu Fall, so dass man nicht sagen kann, dass bei einem Patienten auch ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, weil sein Fall so ähnlich ist, wie der aus einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Anspruchs bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung richtet sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere z.B. nach der Art der Verletzung, nach der Dauer der Verletzung, die der Patient erlitten hat, und natürlich nach den Schmerzen, die der Patient erlitten hat und erleidet. Hierbei sind dann aber tatsächlich die Parallelen zu einem vergleichbaren Fall, der von einem Gericht schon einmal entschieden wurde, heranzuziehen und man kann sich bei der Höhe des Schmerzensgeldes an diesem Fall orientieren. Es ist klar, dass der Patient, der dauerhaft starke Schmerzen verspürt mehr Schmerzensgeld erhält, als derjenige, der nur gelegentlich geringfügige Schmerzen erleidet.

Wie finde ich als geschädigter Patient heraus, welches Schmerzensgeld angemessen ist?

Für den durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigten Patienten ist es ohne Hilfe von einem Anwalt, der im Bereich des Medizinrechts spezialisiert ist, außerordentlich schwierig, dass in seinem Fall angemessene Schmerzensgeld zu ermitteln. Eine Orientierung kann tatsächlich eine Schmerzensgeld-Tabelle bieten. Professionelle Schmerzensgeld-Tabellen beinhalten allerdings häufig mehrere tausende gerichtliche Entscheidungen und wären für einen juristischen Laien keine Hilfestellung. Wir können Ihnen anbieten, eine erste Einschätzung zur Höhe des bei Ihnen angemessenen Schmerzensgeldes kostenlos vorzunehmen, wenn sie uns über unsere kostenlose Onlineanfrage oder aber telefonisch Ihren Sachverhalt schildern. Als Patient, der unter Umständen einen schweren Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers erlitten hat, ist hier eine erste Orientierung häufig wichtig, um entscheiden zu können, ob man gegen den behandelnden Arzt einen eigenen Anspruch durchsetzen möchte.

Anspruch auf Schadensersatz

Ein solcher Anspruch beinhaltet natürlich auch grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei kann der Anspruch auf Schadensersatz alle materiellen Schäden umfassen, also z.B. Fahrtkosten zu Ärzten, Zuzahlungskosten bei Ärzten, ein Haushaltsführungsschaden, ein Verdienstschaden oder ein Unterhaltsschaden, den man z.B. Grhält, wenn ein Patient, der für eine Familie den Lebensunterhalt verdient hat, aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers gestorben ist.

Wann liegen Tatsachen vor, die ein Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler rechtfertigen?

Als Patient fragt man sich natürlich auch, man überhaupt von einem Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt gesprochen wird. Grundsätzlich liegen Tatsachen, die einen Behandlungsfehler vom Arzt begründen würden dann vor, wenn eine so genannte ärztliche Standardunterschreitung gegeben ist. Eine ärztliche Standardunterschreitung setzt voraus, dass der behandelnde Arzt in seiner Behandlung medizinisch gesehen von dem fachärztlichen Standard abweicht, ohne dass dies mit dem Patienten besprochen wurde und ohne dass diese ärztlicher Abweichung vom Standard medizinisch indiziert war.

Wann liegen Tatsachen vor, die die Annahme vom einem Behandlungsfehler rechtfertigen?

Als Patient fragt man sich natürlich auch, man überhaupt von einem Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt gesprochen wird. Grundsätzlich liegen Tatsachen, die einen Behandlungsfehler vom Arzt begründen würden dann vor, wenn eine so genannte ärztliche Standardunterschreitung gegeben ist. Eine ärztliche Standardunterschreitung setzt voraus, dass der behandelnde Arzt in seiner Behandlung medizinisch gesehen von dem fachärztlichen Standard abweicht, ohne dass dies mit dem Patienten besprochen wurde und ohne dass diese ärztlicher Abweichung vom Standard medizinisch indiziert war. Der medizinische Standard wird durch die fachärztliche Literatur, die ärztlichen Leitlinien und die allgemeinen Vorgehensweisen bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt bestimmt. Ob dieser ärztlicher Standard nicht eingehalten wurde und damit eine fehlerhafte Behandlung vorliegt, ist in der Regel nur dann feststellbar, wenn man die ärztlichen Dokumentationsunterlagen, also die Krankenakte des Patienten, auf den medizinischen Standard hin prüft. Auch eine solche Prüfung können wir in unserer Kanzlei gewährleisten.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler?

Wir eine Abweichung der ärztlichen Behandlung vom ärztlichen Standard festgestellt, liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Dies ist grundsätzlich zunächst ein einfacher Behandlungsfehler. Als "grob" gilt ein Behandlungsfehler nach dem Leitsatz des BGH dann, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Welche Bedeutung hat der Unterschied zwischen dem einfachen und dem groben Behandlungsfehler?

Entscheidender Unterschied zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler ist die Folge, dass bei einem einfachen Behandlungsfehler der Patient den Nachweis der Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden führen muss, beim groben Behandlungsfehler hingegen der Arzt den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden erbringen muss. Der Patient erhält bei einem groben Behandlungsfehler also Beweiserleichterungen, ihm ist es also grundsätzlich leichter seine Ansprüche durchzusetzen.

Wir werden die Schmerzensgeld-Tabelle an dieser Stelle fortlaufend pflegen, so dass sich ein relativ umfangreiches Bild von zugesprochenen Schmerzensgeldern im Berich der ärztlichen Haftung bei Behandlungsfehlern zeichnen sollte.

Wenn Sie Ihren Fall hier nicht finden, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Online-Anfrage, um sich ein Bild über Ihre Erfolgschancen und das in Ihrem Fall angemessene Schmerzensgeld zu machen. Oder rufen Sie uns einfach unter 0800 3200100 oder 0431 8009380 oder 040 808074740 an.