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Schmerzensgeld-Tabelle für Behandlungsfehler
Behandlungsfehler | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
fehlerhaft eingesetzte Hüftprothese | 25.000,00 € | LG Freiburg 2018 |
fehlerhafter Einsatz der Hüftprothese | 25.000,00 € | Oberlandesgericht Hamm 2017 |
inkomplette Querschnittslähmung nach Wirbelsäuleninjektion | 80.000,00 € | gerichtlicher Vergleich Landgericht Hamburg |
Schwarzer Hautkrebs nicht befundet | 104.000,00 € | außergerichtlicher Vergleich |
Unterlassene Thromboseprophylaxe | 30.000,00 € | außergerichtlicher Vergleich |
Gebärmutterentfernung und Scheidenstumpffixation | 30.000,00 € + 1.100,00 € Rente + immaterieller/materieller Vorbehalt | außergerichtlicher Vergleich |
Schraubenfehllage im Wirbelkörper | 80.000,00 EUR + immaterieller/materieller Vorbehalt | Vergleich |
fehlerhafte Krebsdiagnose durch behandelnden Arzt | 3.000,00 € | Vergleich |
nicht rechtzeitig erkannter Schlaganfall mit anschließender Halbseitenlähmung | 80.000,00 € zzgl. immateriellen Vorbehalt | Vergleich |
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Erläuterung "immaterieller/materieller Vorbehalt"
Sinn des Schmerzensgeldes
Schmerzensgeldtabelle im Allgemeinen
Die Schmerzensgeldtabelle, die wir hier erstellt haben, ist nur eine kleine Auswahl von Fällen, in denen ein ärztlicher Behandlungsfehler zu einer Haftung des Arztes mit entsprechender Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlung geführt hat. Jeder Fall, in dem ein Behandlungsfehler begangen wurde, ist dabei allerdings für sich zu betrachten und kann für andere Fälle nur ein Indiz sein. Der Sachverhalt eines Behandlungsfehlers unterscheidet sich tatsächlich von Fall zu Fall, so dass man nicht sagen kann, dass bei einem Patienten auch ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, weil sein Fall so ähnlich ist, wie der aus einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Anspruchs bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung richtet sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere z.B. nach der Art der Verletzung, nach der Dauer der Verletzung, die der Patient erlitten hat, und natürlich nach den Schmerzen, die der Patient erlitten hat und erleidet. Hierbei sind dann aber tatsächlich die Parallelen zu einem vergleichbaren Fall, der von einem Gericht schon einmal entschieden wurde, heranzuziehen und man kann sich bei der Höhe des Schmerzensgeldes an diesem Fall orientieren. Es ist klar, dass der Patient, der dauerhaft starke Schmerzen verspürt mehr Schmerzensgeld erhält, als derjenige, der nur gelegentlich geringfügige Schmerzen erleidet.
Wie finde ich als geschädigter Patient heraus, welches Schmerzensgeld angemessen ist?
Für den durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigten Patienten ist es ohne Hilfe von einem Anwalt, der im Bereich des Medizinrechts spezialisiert ist, außerordentlich schwierig, dass in seinem Fall angemessene Schmerzensgeld zu ermitteln. Eine Orientierung kann tatsächlich eine Schmerzensgeld-Tabelle bieten. Professionelle Schmerzensgeld-Tabellen beinhalten allerdings häufig mehrere tausende gerichtliche Entscheidungen und wären für einen juristischen Laien keine Hilfestellung. Wir können Ihnen anbieten, eine erste Einschätzung zur Höhe des bei Ihnen angemessenen Schmerzensgeldes kostenlos vorzunehmen, wenn sie uns über unsere kostenlose Onlineanfrage oder aber telefonisch Ihren Sachverhalt schildern. Als Patient, der unter Umständen einen schweren Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers erlitten hat, ist hier eine erste Orientierung häufig wichtig, um entscheiden zu können, ob man gegen den behandelnden Arzt einen eigenen Anspruch durchsetzen möchte.
Anspruch auf Schadensersatz
Wann liegen Tatsachen vor, die ein Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler rechtfertigen?
Als Patient fragt man sich natürlich auch, man überhaupt von einem Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt gesprochen wird. Grundsätzlich liegen Tatsachen, die einen Behandlungsfehler vom Arzt begründen würden dann vor, wenn eine so genannte ärztliche Standardunterschreitung gegeben ist. Eine ärztliche Standardunterschreitung setzt voraus, dass der behandelnde Arzt in seiner Behandlung medizinisch gesehen von dem fachärztlichen Standard abweicht, ohne dass dies mit dem Patienten besprochen wurde und ohne dass diese ärztlicher Abweichung vom Standard medizinisch indiziert war.
Wann liegen Tatsachen vor, die die Annahme vom einem Behandlungsfehler rechtfertigen?
Als Patient fragt man sich natürlich auch, man überhaupt von einem Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt gesprochen wird. Grundsätzlich liegen Tatsachen, die einen Behandlungsfehler vom Arzt begründen würden dann vor, wenn eine so genannte ärztliche Standardunterschreitung gegeben ist. Eine ärztliche Standardunterschreitung setzt voraus, dass der behandelnde Arzt in seiner Behandlung medizinisch gesehen von dem fachärztlichen Standard abweicht, ohne dass dies mit dem Patienten besprochen wurde und ohne dass diese ärztlicher Abweichung vom Standard medizinisch indiziert war. Der medizinische Standard wird durch die fachärztliche Literatur, die ärztlichen Leitlinien und die allgemeinen Vorgehensweisen bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt bestimmt. Ob dieser ärztlicher Standard nicht eingehalten wurde und damit eine fehlerhafte Behandlung vorliegt, ist in der Regel nur dann feststellbar, wenn man die ärztlichen Dokumentationsunterlagen, also die Krankenakte des Patienten, auf den medizinischen Standard hin prüft. Auch eine solche Prüfung können wir in unserer Kanzlei gewährleisten.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler?
Wir eine Abweichung der ärztlichen Behandlung vom ärztlichen Standard festgestellt, liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Dies ist grundsätzlich zunächst ein einfacher Behandlungsfehler. Als "grob" gilt ein Behandlungsfehler nach dem Leitsatz des BGH dann, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Welche Bedeutung hat der Unterschied zwischen dem einfachen und dem groben Behandlungsfehler?
Entscheidender Unterschied zwischen einem einfachen und einem groben Behandlungsfehler ist die Folge, dass bei einem einfachen Behandlungsfehler der Patient den Nachweis der Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden führen muss, beim groben Behandlungsfehler hingegen der Arzt den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden erbringen muss. Der Patient erhält bei einem groben Behandlungsfehler also Beweiserleichterungen, ihm ist es also grundsätzlich leichter seine Ansprüche durchzusetzen.
Wir werden die Schmerzensgeld-Tabelle an dieser Stelle fortlaufend pflegen, so dass sich ein relativ umfangreiches Bild von zugesprochenen Schmerzensgeldern im Berich der ärztlichen Haftung bei Behandlungsfehlern zeichnen sollte.
Wenn Sie Ihren Fall hier nicht finden, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Online-Anfrage, um sich ein Bild über Ihre Erfolgschancen und das in Ihrem Fall angemessene Schmerzensgeld zu machen. Oder rufen Sie uns einfach unter 0800 3200100 oder 0431 8009380 oder 040 808074740 an.