Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Ihren Rechtsanwalt. Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dies hat den Vorteil, dass Sie dort nichts "falsches" angeben und deshalb am Ende keine Deckung erhalten. Aber auch wenn die Rechtsschutzversicherung schon die Deckungszusage abgelehnt hat, gibt es nicht selten Fälle, in denen wir eine Deckungszusage noch erreichen können.