Dauerschaden bei Hüft-TEP - außergerichtlich 320.000,00 €
Unsere Mandantin unterzog sich auf Empfehlung des behandelnden Arztes einer Hüft-TEP. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. Die Klinik hatte die neurologischen Mißempfindungen der Mandantin nicht weiter beachtet und dringend notwendige Befunde nicht erhoben. So kam es zu einem schweren Dauerschaden bei unserer Mandantin, der leicht vermeidbar gewesen wäre. Wir leiteten für unseren Mandanten ein Schlichtungsverfahren ein. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein ärztliches Gutachten erstellt, in dem der Gutachter eine grob fehlerhafte Behandlung der Klinik bestätigte. Anschließend konnten wir für unsere Mandantin einen außergerichtlichen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung des Klinikums über eine Zahlung von 320.000,00 € erreichen.
- Aufrufe: 2272