Wenn Personalstandards, Hygienestandards, Technikstandards oder Vorratsstandards nicht eingehalten werden und es durch einen solchen Mangel zu einer Verzögerung oder einem Versäumnis kommt, wird ein Organisationsverschulden anzunehmen sein.
Gerade aufgrund von Personalmangel in Krankenhäuser passiert es in der Praxis, dass obwohl dies aus medizinischer Sicht geboten gewesen wäre, ein Arzt nicht hinzugezogen wurde. In der Folge kam es dann leider schon mehrfach zu Zeitversäumnissen, die sich in Form eines Gesundheitsschadens realisierten. Auch kann ein solches Verschulden vorliegen, wenn Berufsanfänger außerhalb ihres Verantwortungsbereiches agieren oder Kompetenzen des Personals überschritten werden.