Ihr Partner im Medizinrecht
Sie sollten unbedingt prüfen, ob Sie über eine Unfallversicherung verfügen und Ihren Gesundheitsschaden, wenn es sich um einen Dauerschaden und damit um eine Invalidität handelt, bei dieser Unfallversicherung anmelden! Beachten Sie, dass die Invalidität auf jeden Fall innerhalb von 12 Monaten nach dem ärztlichen Eingriff eingetreten sein muss und dass die ärztliche Feststellung der Invalidität auch innerhalb von 15 Monaten bei der Unfallversicherung vorliegen muss. Die ärztliche Bestätigung kann Ihnen Ihr Hausarzt ausstellen. Wichtig ist aber, dass er nicht nur die Invalidität, also den Dauerschaden, sondern auch die Ursächlichkeit feststellt, also z.B. "Die Invalidität wurde durch den ärztlichen Eingriff vom ... verursacht." Die jeweiligen Unfallversicherungen bieten häufig entsprechende Formulare zur Meldung der Invalidität durch den eigenen Arzt. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Fristen einhalten, denn sonst ist Ihr Anspruch auf Leistung aus Ihrer Unfallversicherung unwiderbringlich verloren, denn es handelt sich um gesetzliche Ausschlussfristen.
Sollte die Unfallversicherung später nicht zahlen wollen, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sprechen Sie uns gerne einfach an.
Wenn Sie durch eine ärztliche Behandlung einen Dauerschaden erlitten haben, kann dies eine Minderung Ihrer Erwerbsunfähigkeit begründen. Wenn Sie bereits einen entsprechenden Antrag gestellt haben und die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen. Auch eine Ersteinschätzung hierzu ist selbstverständlich kostenlos, damit Sie überhaupt ersteinmal ein Gefühl dafür bekommen können, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Wir haben auch im Bereich des Erwerbsminderungsrechts jahrelange Erfahrungen und können die Rechte unser Mandanten hier häufig erfolgreich durchsetzen.
Dies sind nur wenige Beispiele aus unserer täglichen Arbeit. Dabei machen wir die Ansprüche unserer Mandanten nicht nur außergerichtlich geltend. Wir helfen unseren Mandanten auch, wenn Sie den Weg zur Schlichtungsstelle oder zum Gericht gehen wollen. Im Vorfeld helfen wir bei der Beurteilung erstellter Gutachten der Schlichtungsstellen oder des MDK und der medizinischen Behandlungsunterlagen, die regelmäßig über unsere Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.
Das Medizinrecht ist eine Materie, die eine Rechtsanwaltskanzlei vor die Frage stellt, ob sie grundsätzlich Ärzte oder grundsätzlich Patienten vertreten möchte. Viele der größeren Rechtsanwaltskanzleien haben sich dafür entschieden, Krankenhäuser und Ärzte zu vertreten. In unserer Rechtsanwaltskanzlei werden im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts hingegen seit vielen Jahren ausschließlich Patienten vertreten. So kommen wir nicht in Interessenkonflikte und können die Rechte der Patienten ganz unvoreingenommen wahrnehmen. Das Medizinrecht ist eine Materie, die eine Rechtsanwaltskanzlei vor die Frage stellt, ob sie grundsätzlich Ärzte oder grundsätzlich Patienten vertreten möchte. Viele der größeren Rechtsanwaltskanzleien haben sich dafür entschieden, Krankenhäuser und Ärzte zu vertreten. In unserer Rechtsanwaltskanzlei werden im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts hingegen seit vielen Jahren ausschließlich Patienten vertreten. So kommen wir nicht in Interessenkonflikte und können die Rechte der Patienten ganz unvoreingenommen wahrnehmen.
Knieoperationen, insbesondere die Knie-TEP (Knie-Totalendoprothese), sind leider sehr fehlerträchtig. Dementsprechend passieren bei diesen Eingriffen die häufigsten ärztlichen Fehler. Die ärztlichen Fehler bei Knieoperationen reichen vom falschen Sitz der Knie-TEP bis hin zu vermeidbaren Infektionen des Kniegelenks nach ärztlichen Eingriffen ins Kniegelenk. Die Patienten sind häufig sehr schwer geschädigt, nicht selten haben Sie irreparable Dauerschäden. Werden ärztliche Fehler hier gutachterlich festgestellt, haben Patienten nicht nur Ansprüche auf Schmerzensgeld, sondern insbesondere auch auf Verdienstschaden und Haushaltsführungsschaden, die häufig als monatliche Rentenzahlungen geleistet werden.
Ist bereits ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden und wurde dieses mit einem negativen Gutachten und einer negativen Stellungnahme der Gutachterkommission beendet, bleibt nur noch der Klageweg. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, Sie aber nur ein geringes Einkommen und kein sonstiges Vermögen haben, kann es sinnvoll sein, für eine Klage Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall diese Voraussetzungen gegeben wären. Wird Prozesskostenhilfe gewährt, muss man beachten, dass man in dem Fall, in dem man den Prozess verliert, die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen hat. Ein Prozess über Prozesskostenhilfe oder ein Prozess, der vom Mandanten vollständig selbst finanziert wird, sollte reiflich überlegt werden. Nur wenn man wirklich hervorragende Erfolgsaussichten annehmen muss, würden wir zu einer solchen Vorgehensweise raten.
Wir können leider nicht im Rahmen von Beratungshilfe für Sie tätig werden. Eine arzthaftungsrechtliche Angelegenheit, die wir außergerichtlich regulieren, erfordert einen durchschnittlichen Zeitaufwand bis zum Abschluss von mindestens 15 bis 20 Stunden. Im Rahmen der Beratungshilfe erhält ein Anwalt regelmäßig maximal 100,00 EUR. Dafür können wir aber leider keine 15 bis 20 Stunden arbeiten. Auch unsere Grundpauschale deckt nur einen Teil der bei uns entstehenden Kosten. Sie ist aber regelmäßig mit dem Erfolgshonorar verbunden. Im Rahmen von Beratungshilfe können wir daher leider nicht tätig werden. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens können wir hingegen gerne im Rahmen von Prozesskostenhilfe für Sie tätig werden.