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Anwalt Geburtsschaden Kaiserschnitt

Das Gebiet der Geburtsschäden ist aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit eines Geburtsvorganges, des umfangreichen Schadensbildes und unter Berücksichtigung der Involvierung mehrerer behandelnder Personen eine besonders große Herausforderung für jede Rechtsanwaltskanzlei und zwar sowohl mit Blick auf die Aufarbeitung der medizinischen und geburtsbegleitenden Umstände wie auch mit Blick auf die juristisch korrekte und vollständige Erfassung der möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Kindes und seiner Eltern.

Dabei muss beachtet werden, dass sich Behandlungsfehler bereits vor dem Geburtsvorgang im Zuge der gynäkologischen Betreuung ereignen können. Die Kanzlei SHB wird seit Jahren regelmäßig mit der Betreuung von Behandlungsfehlern bei Geburten aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragt und verfügt daher über die für diese Fallbearbeitung notwendige Erfahrung.

Wir verfügen nicht nur das notwendige medizinische Fachwissen, um den Ablauf bei Ihrer Geburts auf etwaige Behandlungsfehler zu prüfen und genauestens analysieren zu können. Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch hilft als Rechtsanwalt der Kanzlei SHB und ehemaliger Chefarzt und Direktor eines Universitätsinstituts unseren Mandanten, medizinische Standardunterschreitungen herauszuarbeiten. Rechtsanwalt Scharnberg ist in allen Geburtsschadensfällen verantwortlich für die juristische Aufarbeitung und Aufdeckung aller möglichen ärztlichen Standardunterschreitungen. Wenn Sie uns mit der Prüfung Ihrer ärztlichen Unterlagen beauftragen, so erläutern wir Ihnen im ersten Schritt die Ergebnisse der medizinischen Prüfung und Ihre Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld in einem persönlichen Telefonat. Zudem erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Zusammenfassung unserer ersten Prüfung.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich ein erstes Bild von einem möglichen Geburtsschaden zu machen. Wir prüfen dabei den von Ihnen geschilderten Sachverhalt auf mögliche Anhaltspunkte unterlaufender Behandlungsfehler. Wenn es nach unserer Ersteinschätzung sinnvoll erscheint, die ärztlichen Dokumentationsunterlagen einmal näher zu prüfen, können wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine bereits sehr sorgfältige Prüfung anbieten. Dabei fordern wir für Sie gerne auch die ärztlichen Dokumentationsunterlagen an oder prüfen die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Kosten, die für diese Erstberatung entstehen, liegen bei 226,00 € inkl. MwSt., wobei durch die Anforderung der ärztlichen Dokumentationsunterlagen zusätzlich Kopierkosten anfallen können, die in der Regel zwischen 30,00 und 100,00 EUR liegen, je nach Umfang der ärztlichen Dokumentationsunterlagen.

Geburtsschadenrecht

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihnen zur Prüfung des Falls eine Deckungszusage erteilt, so werden die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, mit Ausnahmen eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts und der Kopierkosten. Gerne stellen wir für Sie auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir mit Ihnen im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung auch gerne Möglichkeiten eines anwaltlichen Vorgehens, dass mit vertretbaren finanziellen Mitteln zu realisieren ist. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Woran sollte man bei einem möglichen Behandlungsfehler denken?

Innerhalb des Bereiches von Behandlungsfehlern während der Geburt gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Fallgruppen. Nebenstehend im Menü "Geburtsschadenrecht" haben wir für Sie exemplarisch zur Orientierung einige Fallgruppen aufgelistet. Hier sei angemerkt, dass es sich bei diesen Fallgruppen aber keinesfalls um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern vielmehr um solche Gruppen, die tendenziell häufiger im Rahmen eines Geburtsschadens vorliegen.

Tritt bei einer Geburt ein Geburtsschaden ein, ist dies zunächst einmal ein Einschnitt, der das gesamte zukünftige Leben der Eltern und des Kindes verändert. Ist für diesen Geburtsschaden ärztliches Versagen, ein Versagen der Hebamme und/oder mangelnde Organisation verantwortlich, so ist dies für die betroffenen Eltern eine schwerer Schlag, gerade wenn feststeht, dass die Folgen für das Kind hätten vermieden werden können.

Gerne helfen wir Ihnen. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unsere kostenlose Online-Anfrage.